ECK & OBERG IMMOBILIEN | Gruppe
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Was tun, wenn der Miterbe weder ausziehen noch verkaufen will?

Illustration: ein Einfamilienhaus an einer Straße mit Vorgarten, im Hintergrund Bäume und einen blauen Himmel in Abenddämmerung | Erbimmobilie

Für viele Immo­biliener­ben stellt sich die Frage, was mit der Immo­bilie geschehen soll. Erst recht, wenn es mehrere Erben gibt. Es fällt ihnen schw­er, eine gemein­same Lösung zu find­en. Doch dann dro­ht die Zwangsver­steigerung. Diese möcht­en Erben in der Regel ver­mei­den. Denn sie führt häu­fig zu finanziellen Ein­bußen. Ein Erfahrungs­bericht.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Sit­u­a­tion um? Wir berat­en Sie und find­en gemein­sam eine Lösung. Melden Sie sich!

 

Mar­tin L. war Miterbe ein­er Immo­bilie. Das Haus gehörte seinem Vater Thomas und dessen Brud­er Frank. Dieser, also Mar­tins Onkel, lebte seit mehreren Jahren allein in dem Haus. Mar­tins Vater erhob nie Ansprüche. Im Grund­buch standen sowohl Thomas als auch Frank als Eigen­tümer. Dann erlitt Thomas einen tödlichen Unfall. Nun gehörte auch Mar­tins Mut­ter Katha­ri­na zu den Erben. Zusam­men bilde­ten Mar­tin, Katha­ri­na und Frank eine Erbenge­mein­schaft.

Kein Testament

Mar­tins Vater hin­ter­ließ kein Tes­ta­ment. Das verkom­plizierte die Sit­u­a­tion. Denn so griff die geset­zliche Erb­folge. Bere­its Mar­tins Groß­vater hat­te kein Tes­ta­ment hin­ter­lassen. Das Haus gehörte also zur Hälfte Thomas und zur Hälfte Frank. Nun teil­ten sich also Mar­tin und seine Mut­ter nochmal die Hälfte der Immo­bilie.

Die Uneinigkeit

Für alle drei stellte sich die Frage, wie sie das Immo­bilienerbe aufteilen kön­nten. Mar­tin und Katha­ri­na hät­ten die Immo­bilie gern verkauft. Denn der Erlös hätte sich ein­fach­er teilen lassen. Frank wollte seine gewohnte Umge­bung ver­ständlicher­weise nicht ver­lassen. Ander­er­seits kon­nte er Mar­tin und Katha­ri­na auch nicht auszahlen.

Die Zwangsversteigerung

Die Fron­ten ver­härteten sich. Katha­ri­na ließ sich von einem Anwalt berat­en. Dieser sagte ihr, dass jed­er Erbe beim zuständi­gen Amts­gericht eine Zwangsver­steigerung beantra­gen kann, um eine Lösung für das Erbe zu erzwin­gen. Was er ihr nicht erzählte, war, dass eine Zwangsver­steigerung im Falle ein­er Immo­bilie immer wieder zu finanziellen Ein­bußen führt. Nicht umson­st tum­meln sich hier oft Schnäp­pchen­jäger. Da Mar­tin skep­tisch war, googelte er, was bei ein­er Zwangsver­steigerung auf sie zukommt. Auf mehreren Web­seit­en von Immo­bilien­mak­lern las er, dass sie dazu rat­en, eine Zwangsver­steigerung zu ver­mei­den.

Die Lösung

Mar­tin wandte sich an einen Qual­itäts­mak­ler aus sein­er Region, der eine kosten­lose und unverbindliche Beratung anbot. Dieser schlug vor, ein Gespräch mit allen drei Erben gemein­sam zu führen. Frank war natür­lich skep­tisch. Warum mit einem Mak­ler sprechen? Er fürchtete, er solle zum Verkaufen gedrängt wer­den. Schließlich ließ er sich doch überzeu­gen.

Der Mak­ler beri­et sie zu ihren Möglichkeit­en. Am Ende fan­den sie tat­säch­lich eine Lösung, die alle Vorstel­lun­gen erfüllte. Sie entsch­ieden sich für eine Immo­bilien­ver­ren­tung. Sie verkauften die Immo­bilie, aber Frank ließ sich ein lebenslanges Wohn­recht ein­räu­men. So kon­nte der Verkauf­ser­lös unter Katha­ri­na, Frank und Mar­tin fair aufgeteilt wer­den und Frank kon­nte trotz­dem im Haus wohnen bleiben. Alle drei waren froh, sich an einen Immo­bilien­profi gewandt zu haben.

Sie haben als Teil ein­er Erbenge­mein­schaft eine Immo­bilie geerbt und sind unsich­er, was die beste Lösung für die Immo­bilie ist? Kon­tak­tieren Sie uns! Wir berat­en Sie gern.

 

Hin­weise

In diesem Text wird aus Grün­den der besseren Les­barkeit das gener­ische Maskulinum ver­wen­det. Weib­liche und ander­weit­ige Geschlech­teri­den­titäten wer­den dabei aus­drück­lich mit­ge­meint, soweit es für die Aus­sage erforder­lich ist.

 

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

Foto: © vectorpouch/Depositphotos.com

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