ECK & OBERG IMMOBILIEN | Gruppe
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Patchworkfamilie sucht Haus

Das Mod­ell der Patch­work­fam­i­lie ist in Deutsch­land recht häu­fig vertreten. Hier­bei bringt jed­er Part­ner seine Kinder aus vorheri­gen Beziehun­gen mit. Es gibt viele Fra­gen zu klären. Wer zieht wo hin? Ist die bish­erige Immo­bilie groß genug? Muss eine neue Immo­bilie her? Und was passiert der alten Immo­bilie?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf pro­fes­sionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kon­tak­tieren Sie uns.

 

Juris­tisch betra­chtet, ist eine Patch­work­fam­i­lie eine Sti­ef­fam­i­lie. Hier­bei lebt min­destens ein Min­der­jähriger mit sein­er leib­lichen Mut­ter oder seinem leib­lichen Vater im Haushalt. Der biol­o­gis­che Eltern­teil ist eine neue Beziehung einge­gan­gen. Der neue Part­ner wohnt mit im Haus oder der Woh­nung. Oft bringt der neu einge­zo­gene Part­ner selb­st Kinder mit, die meist eben­falls noch min­der­jährig sind. Die Woh­nungssi­t­u­a­tion muss neu über­dacht wer­den.

Veränderte Wohnsituation klären

Eine Immo­bilie muss immer aufgegeben wer­den. Schließlich wer­den zwei Haushalte zusam­menge­führt. Bei der Frage, was die beste Lösung für die alte Immo­bilie ist, ist es empfehlenswert, einen Mak­ler zurate zu ziehen. Auch wer wohin umzieht, muss besprochen wer­den. Und das am besten auch mit den Kindern. Immer­hin geht damit oft ein Schul- oder Kitawech­sel ein­her. Wenn ein Kind sich mit­ten in der Aus­bil­dung befind­et, dann auch ein Wech­sel des Aus­bil­dungs­be­triebs. Eventuell muss auch eine neue Arbeitsstelle gesucht wer­den.

Wenn die Immobilie zu klein wird

Muss ein kom­plett neues Zuhause gefun­den wer­den, ist es notwendig, für bei­de Immo­bilien eine Lösung zu find­en. Kom­pliziert und zeit­in­ten­siv wird es dann, wenn bei­de Part­ner Immo­bilienbe­sitzer sind. Ger­ade jet­zt sollte ein Experte für die Entschei­dung hinzuge­holt wer­den. Bei der Lösungs­find­ung sollte auch bedacht wer­den, dass hohe Kosten für den Umzug und die neue Immo­bilie entste­hen kön­nen.

Vor der Entschei­dung soll­ten die Immo­bilien pro­fes­sionell bew­ertet wer­den. Das schafft eine Grund­lage, um festzule­gen, ob eine Ver­mi­etung oder ein Verkauf bess­er ist. Oft lohnt sich der Verkauf, da mit den erziel­ten Verkauf­ser­lösen der Neustart finanziell gesichert ist. Was die beste Lösung ist, hängt aber von der indi­vidu­ellen (finanziellen) Sit­u­a­tion ab.

Hilfe holen und Arbeit abnehmen lassen

Nach­dem klar ist, wie viel die Immo­bilien wert sind und was damit passieren soll, begin­nt die zeit­in­ten­sivste Phase. Die Immo­bilien müssen ansprechend ver­mark­tet, die Besich­ti­gung gem­anagt und der Verkauf oder die Ver­mi­etung organ­isiert wer­den. Dazu gehören auch ver­tragliche Angele­gen­heit­en. Das alles passiert, während ein neues Zuhause gesucht und der Arbeits‑, Schul- oder Kitawech­sel organ­isiert wer­den.

Hinzu kommt, dass die Umstel­lung auf die Patch­work­fam­i­lie für Kinder emo­tion­al sehr schwierig sein kann. Einige haben mit der Tren­nung der leib­lichen Eltern noch nicht abgeschlossen. Oder die Kinder mögen sich nicht. Dann muss das Paar auch dafür eine Lösung find­en.

Ger­ade wenn so viel auf die Fam­i­lie zukommt, sollte von ein­er Ver­mi­etung abge­se­hen wer­den. Die Gefahr ist groß, sich zeitlich und nervlich zu viel aufzubür­den. Auch bei einem Verkauf sollte ein Mak­ler engagiert wer­den. Das spart Zeit und Stress. Das Paar kann sich bess­er auf das neue Zusam­men­leben und die Kinder konzen­tri­eren. Der Mak­ler kann auch bei der Immo­bilien­suche helfen.

Möcht­en Sie wis­sen, welche Möglichkeit­en Sie mit Ihrer Immo­bilie haben? Oder pla­nen Sie den Verkauf. Dann kon­tak­tieren Sie uns! Wir berat­en Sie gerne.

Hin­weise

In diesem Text wird aus Grün­den der besseren Les­barkeit das gener­ische Maskulinum ver­wen­det. Weib­liche und ander­weit­ige Geschlech­teri­den­titäten wer­den dabei aus­drück­lich mit­ge­meint, soweit es für die Aus­sage erforder­lich ist.

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

Foto: © TatyanaGl/Depositphotos.com

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