ECK & OBERG IMMOBILIEN | Gruppe
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Immobilienverkauf aus der Ferne

Sie leben in Ham­burg und haben eine Immo­bilie in München geerbt, die Sie verkaufen möcht­en? Nun stellt sich die Frage, wie Sie Ihre Immo­bilie aus der Ferne an den Markt brin­gen, denn wahrschein­lich kön­nen Sie selb­st nicht die ganze Zeit vor Ort sein. Damit Sie trotz­dem einen mark­t­gerecht­en Preis erzie­len, ist es rat­sam, einen am Stan­dort der Immo­bilie ansäs­si­gen Profi-Mak­ler mit dem Verkauf zu beauf­tra­gen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf pro­fes­sionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kon­tak­tieren Sie uns.

 

Ein Immo­bilien­verkauf aus der Ferne kann mit eini­gen Schwierigkeit­en ver­bun­den sein. Auch wenn seit Beginn der Coro­na-Pan­demie nicht zulet­zt in der Ver­wal­tung und in der Immo­bilien­branche viele Vorgänge dig­i­tal­isiert wur­den, lässt sich die Immo­bilie selb­st nun ein­mal nicht von ihrem konkreten Stan­dort loslösen. Für eine erfol­gre­iche Ver­mark­tung bedarf es zahlre­ich­er Vor-Ort-Ter­mine – von der Begutach­tung des Objek­ts über die Durch­führung von Besich­ti­gun­gen bis hin zur Unterze­ich­nung des Kaufver­trages beim Notar. Das alles kann jedoch ein lokaler Qual­itäts­mak­ler völ­lig prob­lem­los in Ihrem Auf­trag übernehmen.

Begutachtung und Bewertung der Immobilie, Fotos, Inserate, Besichtigungen

Der vor Ort ansäs­sige Immo­bilien­mak­ler unter­stützt Sie dabei, einen Bausachver­ständi­gen zu beauf­tra­gen, der den Zus­tand des Objek­ts begutachtet und eventuelle Män­gel prüft. Anschließend wird ein Wertgutacht­en für die Immo­bilie erstellt, auf dessen Grund­lage Sie gemein­sam mit dem Mak­ler den Ange­bot­spreis fes­tle­gen. Pro­fes­sionelle Fotos der Immo­bilie und ein aus­sagekräftiges Exposé für das Inser­at gehören eben­falls zu den Dien­stleis­tun­gen, die der Mak­ler für Sie übern­immt. Wenn sich dann Inter­essen­ten melden, kann der Mak­ler zeit­nah einen Besich­ti­gung­ster­min mit ihnen durch­führen. Auf diese Weise erfordern alle diese Schritte nicht Ihre per­sön­liche Anwe­sen­heit und tauchen in Ihrem Ter­minkalen­der gar nicht auf. Wichtig ist lediglich, dass Sie immer im Kon­takt mit dem Mak­ler bleiben und sich bei anste­hen­den Entschei­dun­gen kurzfristig mit ihm absprechen.

Steuerpflichten beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Rechtzeit­ig vor dem Abschluss des Kaufver­trags soll­ten Sie auf jeden Fall auch über­prüfen lassen, welche geset­zlichen Steuerpflicht­en Sie beim Verkauf der Immo­bilie beacht­en müssen. Im Zweifel ist es stets empfehlenswert, sich hierzu mit einem Rechts­bei­s­tand beziehungsweise einem Steuer­ber­ater zu berat­en. So kann es zum Beispiel sein, dass beim Verkauf Speku­la­tion­ss­teuer anfällt, falls der Ver­stor­bene nicht seit min­destens zehn Jahren Besitzer der Immo­bilie war oder falls er sie nicht selb­st bewohnt, son­dern ver­mi­etet hat.

Der Termin beim Notar aus der Ferne

Der let­zte Schritt beim Verkauf ein­er Immo­bilie ist die Unterze­ich­nung des Kaufver­trages beim Notar. Vor­ab schickt der Notar dem Käufer und dem Verkäufer eine Kopie des Ver­trages zu. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, sich den Ver­trag genau anzuschauen. Auch hier ist es wieder sin­nvoll, die Prü­fung der For­mulierun­gen und Ver­tragsklauseln dem erfahre­nen Profi-Mak­ler zu über­lassen. Sog­ar für den Notarter­min ist Ihre per­sön­liche Anwe­sen­heit nicht zwin­gend erforder­lich. Sie kön­nen stattdessen Ihrem Mak­ler oder ein­er anderen Ver­trauensper­son eine Voll­macht erteilen, den Ver­trag in Ihrem Namen zu unter­schreiben. Oder Sie wählen die voll­macht­lose Vertre­tung mit Nach­genehmi­gung. Dann wird der Kaufver­trag erst nachträglich, mit dem Ein­gang Ihrer Genehmi­gung, rechts­gültig.

 

Sie haben Fra­gen zum Verkauf Ihrer Erbim­mo­bilie? Kon­tak­tieren Sie uns! Wir berat­en Sie gern.

 

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

Foto: © heiko119/Depositphotos.com

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