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Erfahrungsbericht: Erbengemeinschaft auflösen

Vier Mitgleider einer Erbengemeinschaft | Erbengemeinschaft

Eine Erbenge­mein­schaft aufzulösen ist nicht leicht – vor allem wenn mehrere Erben mit ver­schiede­nen Inter­essen zusam­menkom­men, nicht leicht. Oft kommt es zu (gerichtlichen) Auseinan­der­set­zun­gen. Auch noch Jahre später, wenn unbekan­nte Erben nicht berück­sichtigt wur­den. Christa K. erzählt uns ihre Erfahrung zum Umgang mit der Erbenge­mein­schaft, die sich nach dem Tod ihres Vaters bildete.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Sit­u­a­tion um? Wir berat­en Sie und find­en gemein­sam eine Lösung. Melden Sie sich!

 

Mein Vater, den ich immer noch schmer­zlich ver­misse, ver­starb vor einiger Zeit. Meine Mut­ter war bere­its vor fünf Jahren von uns gegan­gen. Das kleine Mehrfam­i­lien­haus, in dem meine Eltern als Eigen­tümer im Grund­buch standen, wurde nun weit­er­vererbt. Zu Lebzeit­en bewohn­ten sie selb­st eine der Woh­nun­gen. Die restlichen drei wur­den ver­mi­etet. Da ich wusste, dass ich keine Schulden erben würde, nahm ich das Erbe an.

Viele Herausforderungen und offene Fragen

Dass ich Erb­schaftss­teuer zahlen musste, war mir bewusst. Doch als mein Bescheid für die Zahlung der Erb­schaftss­teuer schließlich ankam, fiel ich aus allen Wolken. Ich sollte trotz meines hohen Frei­be­trags mehr als 700.000 Euro an das Finan­zamt über­weisen. Geld, das ich nicht sofort zahlen kon­nte. Zudem erbte ich das Haus nicht allein. Um die Auseinan­der­set­zung zu begin­nen, trat­en ich und die anderen Erben in Kon­takt. Dabei traf ich auch auf Ver­wandte, die ich fast nie zu Gesicht bekam.

Es dauerte nicht lange bis der erste Stre­it aus­brach. Mehr als ein­er wollte Alleineigen­tümer wer­den, um das Haus entwed­er zu verkaufen, zu ver­mi­eten oder selb­st zu nutzen. Die Haupt­frage war also: was soll aus dem Haus mein­er Eltern wer­den? Dieser Frage kon­nten wir aber erst nachge­hen, nach­dem klar war, dass wirk­lich alle Erben beisam­men waren. Genau in diesem Punkt waren wir uns unsich­er.

Die Suche nach den Unbekannten

Daher recher­chierten wir, bat­en das Nach­lass­gericht weit­ere Erben zu ermit­teln und entschlossen let­z­tendlich einen Erben­er­mit­tler zu beauf­tra­gen. Das Ergeb­nis der Suche war beson­ders für mich sehr über­raschend. Ich hat­te einen älteren Halb­brud­er. Mit dieser Erken­nt­nis kamen viele Fra­gen und ein Mix an Emo­tio­nen bei mir auf. Doch bevor ich mich damit richtig befassen kon­nte, musste zuerst der Nach­lass endgültig geregelt wer­den.

Eine einvernehmliche Lösung finden

Als voll­ständi­ge Gemein­schaft wen­de­ten wir uns nun wieder der Haupt­frage zu: Wer bekommt das Haus und was wird daraus? Damit wir diese Entschei­dung ohne großen Fam­i­lien­zoff tre­f­fen kon­nten, beschlossen wir, uns gemein­sam auf einen Mak­ler zu eini­gen, der uns unter­stützen sollte.

Nach ein­er aus­führlichen Beratung mit dem Mak­ler und eini­gen Tagen Bedenkzeit, saßen wir wieder zusam­men und trafen eine gemein­same Entschei­dung. Mein Onkel wurde Alleineigen­tümer und ver­mi­etete die Immo­bilie weit­er. Die anderen Erban­teile zahlte er aus. So kon­nte ich die Erb­schaftss­teuer begle­ichen. Meine Tante zog in die Woh­nung mein­er Eltern. Am Ende war ich froh und stolz, dass wir die Sache ohne großen Fam­i­lien­zwist abschließen kon­nten. Auch wenn unsere Diskus­sio­nen ab und an etwas lauter aus­fie­len. Let­ztlich bin ich froh, dass eine fachkundi­ge und vor allem unpartei­is­che Per­son bei der Auseinan­der­set­zung dabei gewe­sen ist. Mit meinem neuen großen Brud­er tre­ffe ich mich bis heute regelmäßig.

Haben Sie eine Immo­bilie geerbt und wis­sen nicht was damit passieren soll? Dann kon­tak­tieren Sie uns. Wir unter­stützen Sie gern.

 

Hin­weise

In diesem Text wird aus Grün­den der besseren Les­barkeit das gener­ische Maskulinum ver­wen­det. Weib­liche und ander­weit­ige Geschlech­teri­den­titäten wer­den dabei aus­drück­lich mit­ge­meint, soweit es für die Aus­sage erforder­lich ist.

 

Rechtlich­er Hin­weis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechts­ber­atung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachver­halte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Recht­san­walt und/oder Steuer­ber­ater klären.

 

Foto: © photography33/Depositphotos.com

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